Messe Friedrichshafen
Ausstellerservice

Neue Messe 1
88046 Friedrichshafen
Telefon +49 7541 708-352
Telefax +49 7541 708-2352

Teilnahmebedingungen Flohmarkt

Privat

1. Ort / Zeit / Angebot

Der Flohmarkt findet von Freitag, 23. Juni bis Sonntag, 25. Juni 2032 auf dem Messegelände in Friedrichshafen statt. Er ist von Freitag bis Samstag 09:00 bis 18:00 Uhr und Sonntag von 09:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Die Flohmarkt-Hallen werden nachts bewacht. Die Flohmarktanlieferung erfolgt über speziell ausgeschilderte Zugänge. Das Angebot muss sich ausschließlich auf gebrauchte Ware aus den Bereichen Amateur- und CB-Funk, Elektronik, Computer und Zubehör beschränken. Abweichungen des Angebotes führen ohne Kostenerstattung zum sofortigen Ausschluss vom Flohmarkt. Ferner muss der Aussteller in diesem Falle das Gelände umgehend verlassen.

 

2. Aufbauten / Technische Ausstattung

Es werden Tische (2,00 m x 0,60 m) aufgestellt. Eigene Aufbauten oder Tische von Anbietern sind nicht erlaubt. Die Vorschriften des Bauordnungsamtes müssen eingehalten werden, z. B. dürfen keine Papiertischdecken verwendet werden. Benötigt ein Flohmarkt-Teilnehmer einen Stromanschluss, so ist dieser mit der Anmeldung zu bestellen. Eventuell notwendige Verlängerungskabel sind vom Teilnehmer mitzubringen. Die Gebühr für Stromanschluss und -verbrauch wird mit pauschal 65,00 € (bei Anmeldung bis zum 31.05.2023) unabhängig von der Dauer der Nutzung berechnet. Später eingehende Anmeldungen (ab 31.05.2023 oder vor Ort) werden mit 75,00 € pro Anschluss berechnet.

 

3. Anbieter – ausschließlich gebrauchte Waren

Dies sind Privat-Personen, die ausschließlich Gebrauchtware und haushaltsübliche Mengen verkaufen und nicht gewerblich oder im Rahmen einer selbstständigen Berufsausübung verkaufen. Sie bezahlen für alle Messetage je Tisch 50,00 € (maximal können 4 Tische angemietet werden), pro bestellende Person ist ein Flohmarkt-Ausstellerausweis inklusive. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt ohne Kostenerstattung zum sofortigen Ausschluss vom Flohmarkt. Ferner muss der Aussteller in diesem Falle das Gelände umgehend verlassen. Sollte sich herausstellen, dass der Anbieter gewerblich handelt, erfolgt eine Nachberechnung der Standgebühr entsprechend den Preisen für kommerzielle Anbieter. Voranmeldungen sind notwendig und können solange Platz zur Verfügung steht, jedoch längstens bis 31.05.2023, berücksichtigt werden. Die Zulassung zum Flohmarkt wird schriftlich bestätigt. Jede am Verkauf beteiligte Person muss im Besitz eines Flohmarkt-Ausstellerausweises sein.

Die zugelassenen Flohmarktteilnehmer müssen ihren Platz am Donnerstag, 22.06.2023 von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr oder am Freitag, 23.06.2023 von 07:00 bis 09:00 Uhr belegen. Ist der Platz bis zum Messebeginn am Freitag, 23.06.2023 um 09:00 Uhr nicht belegt, so behält sich die Messeleitung die anderweitige Belegung vor. Anspruch auf Zurückzahlung der Standmiete bei Nichtbelegung entfällt zugunsten der Verwaltungsaufwendungen für die Neubelegung.

 

4. Zahlungsbedingungen

Der Beteiligungspreis wird nach Erhalt der Zulassungsrechung ohne jeden Abzug fällig. Maßgeblich sind die Zahlungsziele auf den Rechnungen der Messe Friedrichshafen GmbH, bitte beachten Sie die Angaben zu den Bankverbindungen.

 

5. Parkplatz

Auf den Besucherparkplätzen beträgt die Parkgebühr 7,00 €/Tag. Auf dem Flohmarkt-Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Hallen (nur solange vorhanden) werden Parkplätze für Flohmarkt-Anbieter für die gesamte Messedauer angeboten (Parkgebühr 36,00 €). Voranmeldung zusammen mit der Flohmarktreservierung ist notwendig. Aussteller ohne Parkschein haben die Möglichkeit einer Kautionseinfahrt zum Be- und Entladen. Die Kaution beträgt 50,00 € bei einer maximalen Einfahrtdauer von 90 Minuten. Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf Zurückzahlung der Kaution.

 

6. Hausrecht / Zuwiderhandlungen

Der Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht der Messe Friedrichshafen GmbH. Den Anordnungen der bei ihr Beschäftigten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Allgemeinen Teilnahmerichtlinien, die Teilnahmebedingungen oder gegen die Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigen die Messe Friedrichshafen GmbH, zur sofortigen entschädigungslosen Schließung des Standes zu Lasten des Ausstellers und ohne Haftung für Schäden.

 

7. Standrücktritt

Kann ein Teilnehmer nicht teilnehmen, muss der Rücktritt schriftlich erfolgen. Ist die Zulassung zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 € brutto. Erfolgt keine schriftliche Abmeldung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Betrages.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Messe Friedrichshafen GmbH ihren Sitz hat. Das gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.